Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften obliegt dem Veranstalter. Ich selbst bin heute und auch künftig kein Ausrichter von Veranstaltungen (keine Durchführung, Organisierung oder Vermittlung). Die Meldepflicht (Gema, Behörden usw.) obliegt dem Veranstalter.
Ausnahme: Die Instrumental- bzw.Klaviermusik meines ausschließlichen alleinigen Ursprungs aus meinem eigenem Werk kann auf Ihren Wunsch mit meiner Freigabeerklärung bescheinigt werden. Auf Musikwünsche von Gästen wird dann nicht eingegangen.
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